BEG: Neue Förderbedingungen seit 21. Juli 2026
Aktuelles
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten seit 21. Juli 2026 neue Förderbedingungen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat neue Förderbedingungen für die BEG bekanntgegeben, die am 21. Juli 2026 in Kraft treten werden. Seit diesem Datum können nur noch Anträge unter den neuen Förderbedingungen bei KfW und BAFA gestellt werden.
Ab dem 21.07.2026 gelten die Neuregelungen, die von der KfW auf ihrer Website beschrieben und präzisiert werden.
Bei der BEG-Heizungsförderung beträgt die Grundförderung 30 % der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch höchstens 28.000 EUR für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 EUR für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 EUR für jede weitere Wohneinheit. Dieser Förderhöchstbetrag sinkt ab 01. Februar 2027 halbjährlich um jeweils 750 EUR. Die Förderung für selbstnutzende Eigentümer wird noch stärker als bisher nach Einkommen differenziert. Sie beträgt 40 % der förderfähigen Gesamtkosten für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 EUR, 30 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 EUR und zehn % für Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 EUR. Haushalte mit Kindern werden zusätzlich gefördert. Ausführliche Informationen finden Sie unter der angegebenen Quelle.
Die BG-Heizungsförderung für Nichtwohngebäude beträgt 28.000 EUR für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche und steigt dann gestaffelt an. Auch hier sinkt der Förderhöchstbetrag ab jährlich um jeweils 750 EUR ab 01. Februar 2027.
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