• Hendrik Wolfgramm
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil uns die Ausbildung des Nachwuchses am Herzen liegt. Hendrik Wolfgramm
    Geschäftsführer
    F. WILKEN & SOHN GmbH & Co. KG
  • Angela Loos
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil wir auf die Kompetenz der Innung immer zählen können! Dipl.-Ing. (FH) Angela Loos
    Geschäftsführerin
    Hermann Hercksen GmbH Bauausführungen
  • Stefan Wulff
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil wir hier die Rahmenbedingungen für die Baubranche aktiv mitgestalten können. Dipl.-Ing. Stefan Wulff
    geschäftsführender Gesellschafter
    Otto Wulff Bauunternehmung GmbH
  • Samuel Stiefel
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil uns der Austausch mit Fachkollegen wichtig ist. Samuel Stiefel
    Geschäftsführer
    NWS - Nordwest Spezialbaubetrieb GmbH
  • Tim Neidhardt
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, denn nur gemeinsam sind wir stark für Qualität und Fairness am Bau. M.Sc. Tim Neidhardt
    Geschäftsführer
    AARSLEFF Spezialtiefbau GmbH
  • Christian Woge
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, denn hier finden wir Unterstützung zu allen baubegleitenden Themen! Dipl.-Ing. Christian Woge
    Geschäftsführer
    SGAT HWP GmbH
  • Thomas Henke
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, denn wir profitieren sehr von dem Erfahrungsaustausch in der Branche. Dipl.-Ing. Thomas Henke
    Geschäftsführer
    Jürgen Martens GmbH & Co. KG
  • Thomas Buhk
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil uns die vielfältigen Informationen der Bau-Innung bei unserer täglichen Arbeit helfen. Thomas Buhk
    geschäftsführender Gesellschafter
    Wilhelm Buhk´s Straßenbau GmbH & Co. KG
  • Claas Holst
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil das Leistungspaket stimmt. Dipl.-Kfm. Claas Holst
    Geschäftsführer
    Fr. Holst (GmbH & Co. KG)

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Baukonjunktur 2025

Aktuelles

Hinter dem Bauhauptgewerbe liegt ein solides Baujahr 2025. Eine starke Branche ist bereit für drängende Aufgaben!

Alle Betriebe des Bauhauptgewerbes, inklusive der Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten, haben im Jahr 2025 ca. 172 Mrd. EUR umgesetzt, das ist ein nominales Plus von 5,3 %, das sind real 2,5 %.

Die Auftragseingänge stiegen real um ca. 7 % gegenüber dem Vorjahr.

Wachstumsimpulse gab es vor allem in einzelnen Bereichen des Tiefbaus, wobei Großprojekte zum Umbau der Infrastruktur, der Schienenwege und zum Ausbau des ÖPNV die Treiber waren. Im Straßenbau hingegen verlief die Entwicklung enttäuschend. Wegen der späten Verabschiedung des Bundeshaushaltes lagen die Order bis ins vierte Quartal deutlich unter Vorjahresniveau. Insgesamt stieg der Umsatz im Tiefbau nominal um 11 %, real um 9 %.

Der Wohnungsbau bleibt weiteres das Sorgenkind der Branche mit einem Plus von nominal 1 %, das bedeutet einen reales Minus von ca. 2 %. Insgesamt verzeichnete der Hochbau einschließlich des Wirtschaftsbaus einen nominalen Umsatzwachstum von 2 %, was einem realen Rückgang von 1 % entspricht.

Für 2026 rechnet unser Zentralverband mit einem realen Umsatzwachstum im Bauhauptgewerbe von 2,5 %, wobei Treiber die Entwicklung im Tiefbau bleibt. Aber auch im Wohnungsbau ist der Tiefpunkt der Nachfrage durchschritten. Die Order fassen auf niedrigem Niveau wieder Fuß.

Im Jahr 2025 wurden 238.500 Wohnungen genehmigt, das war der niedrigste Wert seit 2010. Allerdings: Im Jahre 2024 wurden gerade einmal 215.300 Wohnungen genehmigt, das war der niedrigste Wert seit 2010. 

Die Zahl der Beschäftigten konnte erfreulicherweise mit ca. 923.000 Personen stabil gehalten werden. Auch die Zahl der Auszubildenden steigt weiter erfreulich an.

Hierzu sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB: "Die steigende Nachfrage im Tiefbau hat das Wachstum bei Umsatz und Auftragseingängen möglich gemacht. Die Bauwirtschaft steht bereit, den Kapazitätsaufbau weiter fortzusetzen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Es gibt eine Fülle von drängenden Aufgaben, bei denen ein Wachstum in der Bauwirtschaft unerlässlich ist." 

Nochmals: Alles neu ab 2026!

Aktuelles

Wie bereits in den letzten beiden Infodiensten mitgeteilt, haben Innung und Verband mit Beginn des Jahres 2026 ihre Social Media-Kampagne vollständig ausgerollt und auch den Infodienst neu gestaltet. 

Jetzt geht es los! Bereits auf der Mitgliederversammlung Ende November hatten wir die Social Media-Kampagne von Innung und Verband angekündigt. Mit unserer Social Media-Kampagne wollen wir noch näher als bisher an unsere Mitgliedsunternehmen heranrücken und Sie über alle unsere Aktivitäten und Initiativen noch schneller informieren. Sie besteht im Wesentlichen aus vier Elementen:

• Innung und Verband haben durch die Firma Fjord Media einen Imagefilm drehen lassen, der auch viele unserer Mitglieder einbindet und den interessierte Mitglieder hier anschauen können. Wir freuen uns über Meinungsäußerungen zu diesem Film!

• Ab sofort gibt es einen WhatsApp-Kanal, auf dem alle für die Mitglieder interessanten Aktivitäten von Innung und Verband veröffentlicht werden. Erste Veröffentlichungen gibt es bereits. Den WhatsApp-Kanal können Sie über dem nachfolgenden QR-Code aufrufen:

Wenn sie oben rechts im WhatsApp-Kanal die kleine Glocke entsperren, erhalten Sie automatisch eine Nachricht, sofern es Neuigkeiten gibt! Keine Angst: Wir werden Ihnen nicht ständig neue Nachrichten senden, sondern nur dann, wenn es wichtig und interessant ist!

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Befristung ab Erreichen der Regelaltersgrenze

Aktuelles

Mit der Einführung der sog. Aktivrechte wurde die Befristungsregelung des § 41 Abs. 2 SGB VI neu gefasst. Die BDA hat eine Handreichung erarbeitet.

Zum 1. Januar 2026 ist das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur Gleichstellung der Kindererziehungszeiten in Kraft getreten und damit auch eine neue Befristungsregelung für ältere Arbeitnehmer in § 41 Abs. 2 SGB VI (vgl. Infodienst 01 vom 20.01.26, Arbeits-u. Tarifrecht, Ziff. 4). 

Nach der Neuregelung des § 41 Abs. 2 SGB VI gilt das sog. Vorbeschäftigungsverbot für kalendermäßige Befristungen gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG unter bestimmten Bedingungen nicht für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Dadurch wird eine Rückkehr in den Betrieb des ehemaligen Arbeitgebers im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses ermöglicht.

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EH55-Plus-Förderung: Aktueller Stand

Aktuelles

Bei der EH55-Plus-Förderung sind bereits 139 Mio. EUR bewilligt, es stehen also aktuell noch rund 661 Mio. EUR zur Verfügung. Die Anträge werden nach dem "Windhundprinzip" bearbeitet. 

Aus dem Fördertopf für die Förderung von Effizienzhäusern mit den Standard EH55 und einer Beheizung ausschließlich mit erneuerbaren Energien wurden derzeit Kredite in Höhe von 139 Mio. EUR von der KfW bewilligt. Das Programm belief sich auf 800 Mio. EUR, sodass gegenwärtig noch 661 Mio. EUR zur Verfügung stehen.

Ist davon auszugehen, dass bei einer weiterhin hohen Nachfrage und einer Vergabe der Mittel nach dem "Windhundprinzip" die verfügbaren Mittel vergleichsweise zügig ausgeschöpft sein werden.

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BMF veröffentlicht FAQ-Katalog zur Aktivrente

Aktuelles

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen FAQ-Katalog zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrente) veröffentlicht. Der Katalog dient der Orientierung und enthält auch Hinweise für Arbeitgeber.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den FAQ-Katalog zum Aktivrentengesetz veröffentlicht. Das BMF weist dabei ausdrücklich darauf hin, dass die FAQ lediglich als “Orientierungshilfe” dienen und Entscheidungen zu konkreten Einzelsachverhalten dem örtlich zuständigen Finanzamt obliegen.

Auf folgende Antworten der FAQ möchten wir besonders hinweisen:

  • Die Steuerbefreiung gilt nicht für Einnahmen aus selbstständigen Tätigkeiten oder aus geringfügiger Beschäftigung (Minijobs).
  • Minijobs sind nicht begünstigt, da hierfür pauschale Sozialversicherungsbeträge gezahlt werden.
  • Hat der Arbeitgeber die Steuerbefreiung im Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt, kann dieser in der Regel nachträglich korrigiert werden. Ist eine Korrektur nicht mehr möglich, kann die Aktivrente im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
  • Bei Anwendung der Steuerklasse VI verlangen die FAQs ausschließlich eine Arbeit-nehmerbestätigung, wonach die Steuerbefreiung nicht zeitgleich in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtigt wird. Darüberhinausgehende Nachweis- oder Prüfungspflichten sind nicht vorgesehen.

Nicht beantwortet werden insbesondere haftungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Lohnsteuerabzug sowie Fragen zur Kombination der Aktivrente mit weiteren Entgeltbestandteilen (z. B. Sachbezüge und geldwerte Vorteile). Auch arbeits-, arbeitszeit- und tarifrechtliche Fragestellungen werden in den FAQs mit Stand vom 6. Februar nicht beantwortet.

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