• Hendrik Wolfgramm
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil uns die Ausbildung des Nachwuchses am Herzen liegt. Hendrik Wolfgramm
    Geschäftsführer
    F. WILKEN & SOHN GmbH & Co. KG
  • Angela Loos
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil wir auf die Kompetenz der Innung immer zählen können! Dipl.-Ing. (FH) Angela Loos
    Geschäftsführerin
    Hermann Hercksen GmbH Bauausführungen
  • Stefan Wulff
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil wir hier die Rahmenbedingungen für die Baubranche aktiv mitgestalten können. Dipl.-Ing. Stefan Wulff
    geschäftsführender Gesellschafter
    Otto Wulff Bauunternehmung GmbH
  • Samuel Stiefel
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil uns der Austausch mit Fachkollegen wichtig ist. Samuel Stiefel
    Geschäftsführer
    NWS - Nordwest Spezialbaubetrieb GmbH
  • Tim Neidhardt
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, denn nur gemeinsam sind wir stark für Qualität und Fairness am Bau. M.Sc. Tim Neidhardt
    Geschäftsführer
    AARSLEFF Spezialtiefbau GmbH
  • Christian Woge
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, denn hier finden wir Unterstützung zu allen baubegleitenden Themen! Dipl.-Ing. Christian Woge
    Geschäftsführer
    SGAT HWP GmbH
  • Thomas Henke
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, denn wir profitieren sehr von dem Erfahrungsaustausch in der Branche. Dipl.-Ing. Thomas Henke
    Geschäftsführer
    Jürgen Martens GmbH & Co. KG
  • Thomas Buhk
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil uns die vielfältigen Informationen der Bau-Innung bei unserer täglichen Arbeit helfen. Thomas Buhk
    geschäftsführender Gesellschafter
    Wilhelm Buhk´s Straßenbau GmbH & Co. KG
  • Claas Holst
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil das Leistungspaket stimmt. Dipl.-Kfm. Claas Holst
    Geschäftsführer
    Fr. Holst (GmbH & Co. KG)

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Baukonjunktur im vierten Quartal 2025

Aktuelles

Während sich der Wohnungsbau im vierten Quartal 2025 stabilisiert hat, liegt die Kon-junkturentwicklung im Straßenbau unter dem Vorjahresniveau.

Die Auftragsentwicklung im Wohnungsbau hat sich im Jahresverlauf 2025 spürbar stabilisiert. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass das Ausgangsniveau sehr niedrig war. Preisbereinigt liegt das Auftragsvolumen im Wohnungsbau im November 2025 noch immer um 16 % unter dem Vergleichszeitraum des Jahres 2022.

Hingegen bleibt der Straßenbau unter Vorjahresniveau. Die Auftragseingänge im Straßen-bau blieben im November 2025 schwach bei Plus 2,5 %. Bis zum November fehlen nominal 4 % des Auftragsvolumens gegenüber dem Vorjahr. "Gleichzeitig sollen die Straßenbauer ihre Kapazitäten hochfahren, um die im Sondervermögen zusätzlich bereitgestellten Mittel auch auf die Straße zu bringen. Dieser Widerspruch muss schnellstmöglich aufgelöst werden.", dazu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB.

Insgesamt lagen im Bauhauptgewerbe die Auftragseingänge nominal um rund 6 % über dem Vorjahresmonat. Dabei stützte der Hochbau die Entwicklung mit einem Plus von rund 12 %, während der Tiefbau nur das Vorjahresniveau hält.

Die Umsätze entwickelten sich im November 2025 allerdings robust. Die Unternehmen des Bauhauptgewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten setzten ca. 108 Mrd. Euro um, das sind knapp 5 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Preisbereinigt entspricht dies einem Zuwachs von 2 %.

Der ZDB fordert, nun vor allem Investitionssicherheit zu schaffen: "Damit sich die Stabilisierung verstetigt, brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen, weniger Bürokratie und konjunkturelle Impulse. Bund und Länder müssen die Kommunen als wichtigen öffentlichen Auftraggeber mit genügend Investitionsmitteln, auch aus dem Sondervermögen, aus-statten. Insgesamt gilt nach wie vor: Bauen statt Bremsen!", so Pakleppa abschließend.

Neuer HBauO in Kraft getreten!

Aktuelles

Mit Beginn des Jahres 2026 ist die neue Hamburgische Landesbauordnung in Kraft getreten. 

Die Hamburgische Landesbauordnung wurde deutlich entschlackt. Baugenehmigungen können schneller erteilt werden, zudem gibt es für bestimmte Gebäude eine sogenannte Genehmigungsfreistellung. Umbauten im Bestand und Dachaufstockungen sollen deutlich einfacher umzusetzen sein. Bauanträge können in dem länderübergreifenden Onlinedienst "digitale Baugenehmigung" eingereicht werden.

Im Einzelnen: 

Kleinere Wohngebäude sind ab sofort genehmigungsfrei gestellt. Gleiches gilt auch für Wärmepumpen, Ladestationen für E-Autos und Balkonkraftwerke.

Weitere Erleichterungen betreffen das Bauen im Bestand, insbesondere die Umnutzung zu Wohnraum. Nachdem bisher zu beachtenden Recht musste bei wesentlichen baulichen Änderungen das Bestandsgebäude häufig aufwendig und kostenintensiv ertüchtigt wer-den. Manchmal war es sogar einfacher, abzureißen und neu zu bauen. Nach der neuen Bauordnung können nun z. B. Büroräume oder andere Aufenthaltsräume einfacher in Wohnraum umgewandelt werden, die Decken und Wände des Bestandsgebäudes müssen nicht mehr so ertüchtigt werden, dass sie Neubaustandard erreichen. Zugleich wird auch der Bestandsschutz ausgeweitet. 

Auch ein Abweichen von Bauvorschriften ist nach der neuen HBauO nun leichter möglich. Die Genehmigungserteilung durch die Behörden wird erleichtert, insbesondere wenn bestehende Gebäude weiter genutzt werden oder wenn neuer Wohnraum geschaffen wird. Die Nachbarrechte werden allerdings weiterhin berücksichtigt.

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EH55-Plus-Förderung: Aktueller Stand

Aktuelles

Bei der EH55-Plus-Förderung sind bereits 139 Mio. EUR bewilligt, es stehen also aktuell noch rund 661 Mio. EUR zur Verfügung. Die Anträge werden nach dem "Windhundprinzip" bearbeitet. 

Aus dem Fördertopf für die Förderung von Effizienzhäusern mit den Standard EH55 und einer Beheizung ausschließlich mit erneuerbaren Energien wurden derzeit Kredite in Höhe von 139 Mio. EUR von der KfW bewilligt. Das Programm belief sich auf 800 Mio. EUR, sodass gegenwärtig noch 661 Mio. EUR zur Verfügung stehen.

Ist davon auszugehen, dass bei einer weiterhin hohen Nachfrage und einer Vergabe der Mittel nach dem "Windhundprinzip" die verfügbaren Mittel vergleichsweise zügig ausgeschöpft sein werden.

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Gesetzliche und tarifliche Neuregelungen zum Jahresbeginn 2026

Aktuelles

Sie erhalten einen Überblick über die wesentlichen Änderungen, die zum Jahresbeginn 2026 wirksam werden.

Zu Beginn des Jahres 2026 treten eine Vielzahl von Änderungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), aber auch tarifvertragliche Änderungen in Kraft.

Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen haben wir hier zusammengestellt:

Gesetzliche Neuregelungen im Arbeits- und Sozialrecht

a)  gesetzlicher Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt von derzeit 12,82 € ab dem 1. Januar 2026 auf 13,90 € und ab dem 1. Januar 2027 auf 14,60 € brutto je Zeitstunde.

b)  geringfügige Beschäftigung und Faktor F 2026 im Übergangsbereich
Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns hat auch Auswirkungen auf die Geringfü-gigkeitsgrenze und den Übergangsbereich (früher Gleitzone).

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Nochmals: Alles neu ab 2026!

Aktuelles

Wie bereits in den letzten beiden Infodiensten mitgeteilt, haben Innung und Verband mit Beginn des Jahres 2026 ihre Social Media-Kampagne vollständig ausgerollt und auch den Infodienst neu gestaltet. 

Jetzt geht es los! Bereits auf der Mitgliederversammlung Ende November hatten wir die Social Media-Kampagne von Innung und Verband angekündigt. Mit unserer Social Media-Kampagne wollen wir noch näher als bisher an unsere Mitgliedsunternehmen heranrücken und Sie über alle unsere Aktivitäten und Initiativen noch schneller informieren. Sie besteht im Wesentlichen aus vier Elementen:

• Innung und Verband haben durch die Firma Fjord Media einen Imagefilm drehen lassen, der auch viele unserer Mitglieder einbindet und den interessierte Mitglieder hier anschauen können. Wir freuen uns über Meinungsäußerungen zu diesem Film!

• Ab sofort gibt es einen WhatsApp-Kanal, auf dem alle für die Mitglieder interessanten Aktivitäten von Innung und Verband veröffentlicht werden. Erste Veröffentlichungen gibt es bereits. Den WhatsApp-Kanal können Sie über dem nachfolgenden QR-Code aufrufen:

Wenn sie oben rechts im WhatsApp-Kanal die kleine Glocke entsperren, erhalten Sie automatisch eine Nachricht, sofern es Neuigkeiten gibt! Keine Angst: Wir werden Ihnen nicht ständig neue Nachrichten senden, sondern nur dann, wenn es wichtig und interessant ist!

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