Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer dasselbe. Daher beraten wir unsere Mitglieder kompetent in allen auftretenden Rechtsfragen durch ausgewiesene und langjährig erfahrene Fachanwälte.

Hierzu gehören neben dem Arbeits- und Tarifrecht insbesondere das private Baurecht und das Vergaberecht, aber auch alle typischerweise in einem mittelständischen Unternehmen auftretenden Rechtsfragen, wie etwa Handwerksrecht, Kauf-, Miet- und Handelsrecht. In Fragen des Arbeits- und Sozialrechts beraten wir unsere Mitglieder nicht nur, sondern vertreten sie auch vor den Arbeits- und Sozialgerichten in allen drei Instanzen.

Alle Beratungs- und Vertretungsleistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten!

Bei uns erhalten Sie umfassende Beratung zu allen Rechtsthemen, mit denen ein mittelständisches Bauunternehmen sich befassen muss.

Arbeits- und Tarifrecht

Die Tarifverträge der Bauwirtschaft sind nicht nur außerordentlich vielfältig und komplex, sondern häufig auch allgemeinverbindlich. So gilt der Bundesrahmentarifvertrag Bau (BRTV) ebenso wie der Mindestlohntarifvertrag und die Sozialkassentarifverträge für alle Betriebe des Bauhauptgewerbes, egal ob sie Verbandsmitglied sind oder nicht. Als Arbeitgeberverband wirken unsere Mitglieder an der Gestaltung dieser Tarifverträge mit. Unser Jurist für das Arbeits- und Tarifrecht,  Jan Beutel, übernimmt die gesamte Beratung und Vertretung unserer Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, er verfügt auch über langjährige Erfahrung mit den Bautarifverträgen. Seine umfassenden Kenntnisse in der Tarifmaterie „Bau“ sowie seine fundierten Kenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht können alle unsere Mitglieder ohne zusätzliche Kosten in Anspruch nehmen!

Darüber hinaus vertritt Herr Beutel unsere Mitglieder auch vor den Arbeits- und Sozialgerichten, und zwar in allen drei Instanzen. Auch diese Leistung ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten!

Die Mitgliedschaft bei uns ist also Ihre umfassende Rechtsschutzversicherung für alle Fragen des Arbeits-, Sozial- und Tarifrechts. Ob Kündigungsrechtsstreit oder Tariffrage, Auseinandersetzung mit den Krankenkassen oder Meinungsverschiedenheit mit der BG Bau, wir helfen Ihnen kompetent weiter.

Bau- und Vergaberecht

Das private Baurecht bildet ebenso wie das Vergaberecht einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. In allen Fragen rund um den Bauvertrag ist der Hauptgeschäfsführer und Jurist, Michael Seitz, für unsere Mitgliedsunternehmen der richtige Ansprechpartner, um die Rechtslage umfassend und kompetent zu beurteilen. Ist ein Nachtrag berechtigt? Ist eine Vertragsklausel wirksam? Wie kann ich meinen Werklohnanspruch schnell und rechtssicher durchsetzen? In allen diesen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung mit Betrieben des Bauhandwerks kennt Herr Seitz die rechtlichen Probleme eines mittelständischen Bauunternehmens sehr genau und kann daher schnell kompetente Hilfe leisten.

Das Vergaberecht ist in den letzten Jahren immer komplizierter geworden. Oft haben Unternehmer Fragen zur Vergabe öffentlicher Aufträge: Ist das Vergabeverfahren rechtmäßig? Kann ich mich gegen den Zuschlag an einen anderen Bieter wehren? Welche Regeln muss ich beachten, um nicht von der Vergabe ausgeschlossen zu werden? All dies gehört ebenfalls zu unserem täglichen Geschäft, fragen Sie uns einfach!

Bauvertrag mit Verbrauchern Einzelgewerk/Handwerkervertrag (Stand Juni 2022) - Datei herunterladen

Weitere Rechtsgebiete

Aber auch in allen anderen Rechtsgebieten können Sie auf unsere Hilfe zählen. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung können unsere Juristen auch Fragen des Handwerksrechts, des Miet-, Kauf- und des Unternehmensrechts kompetent beantworten. Sollten wir ausnahmsweise einmal in einem Rechtsgebiet (z.B. Urheberrecht, Erbrecht) nicht selbst über die nötige Kompetenz verfügen, sind wir mit unserem Netzwerk bei der Suche nach einem versierten Fachanwalt gern behilflich.

Umfangreiche Formularsammlung

Wir verfügen außerdem über eine umfangreiche Sammlung von Formularen und Vertragsmustern. Ob Arbeitsvertrag oder Nachunternehmervertrag, ob Bedenkenhinweis oder ARGE-Vereinbarung, für die meisten Verträge und Schreiben verfügen wir nicht nur über aktuelle Muster, wir helfen Ihnen auch dabei, diese richtig auszufüllen und zielorientiert zu verwenden. Natürlich ist auch das im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Jetzt Mitglied werden und von der umfangreichen Formularsammlung profitieren!