Neuer HBauO in Kraft getreten!

Aktuelles

Mit Beginn des Jahres 2026 ist die neue Hamburgische Landesbauordnung in Kraft getreten. 

Die Hamburgische Landesbauordnung wurde deutlich entschlackt. Baugenehmigungen können schneller erteilt werden, zudem gibt es für bestimmte Gebäude eine sogenannte Genehmigungsfreistellung. Umbauten im Bestand und Dachaufstockungen sollen deutlich einfacher umzusetzen sein. Bauanträge können in dem länderübergreifenden Onlinedienst "digitale Baugenehmigung" eingereicht werden.

Im Einzelnen: 

Kleinere Wohngebäude sind ab sofort genehmigungsfrei gestellt. Gleiches gilt auch für Wärmepumpen, Ladestationen für E-Autos und Balkonkraftwerke.

Weitere Erleichterungen betreffen das Bauen im Bestand, insbesondere die Umnutzung zu Wohnraum. Nachdem bisher zu beachtenden Recht musste bei wesentlichen baulichen Änderungen das Bestandsgebäude häufig aufwendig und kostenintensiv ertüchtigt wer-den. Manchmal war es sogar einfacher, abzureißen und neu zu bauen. Nach der neuen Bauordnung können nun z. B. Büroräume oder andere Aufenthaltsräume einfacher in Wohnraum umgewandelt werden, die Decken und Wände des Bestandsgebäudes müssen nicht mehr so ertüchtigt werden, dass sie Neubaustandard erreichen. Zugleich wird auch der Bestandsschutz ausgeweitet. 

Auch ein Abweichen von Bauvorschriften ist nach der neuen HBauO nun leichter möglich. Die Genehmigungserteilung durch die Behörden wird erleichtert, insbesondere wenn bestehende Gebäude weiter genutzt werden oder wenn neuer Wohnraum geschaffen wird. Die Nachbarrechte werden allerdings weiterhin berücksichtigt.

Die neue HBauO ermöglicht es auch, kostenreduziert und experimentell (gemäß dem Hamburg-Standard) zu Bauen. Eine Genehmigung ist auch möglich, wenn nicht alle Bauvorschriften eingehalten werden. So sollen innovative und kostengünstigere Bauweisen gefördert werden.

Die bisherige Pflicht zur Herstellung von Kfz-Stellplätzen wird durch einen modernen Mobi-litätsnachweis abgelöst. Dabei wird jedes Grundstück mit Blick auf den Mobilitätsbedarf der Nutzer individuell betrachtet. Die bisherigen finanziellen Ausgleichszahlungen für rechtlich notwendige, aber nicht zu realisierende Kfz-Stellplätze entfallen.

Wärmepumpen und E-Ladestationen können bei regulärer Aufstellung auch ohne Baugenehmigung errichtet werden.

Sofern in Neubauten ein Aufzug erforderlich ist, muss jede dritte Wohnung barrierefrei hergestellt werden, dies gilt auch für den Balkon.

Die Genehmigungsfreistellung führt dazu, dass Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und sogar kleine Mehrfamilienhäuser im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans nur noch "angezeigt" werden müssen, sofern sie den Bebauungsplan vollständig einhalten. Einen Monat nach Einreichung der Bauvorlagen darf bereits mit dem Bau begonnen werden, eine Baugenehmigung ist dann nicht mehr erforderlich.

Für Grundstücke, die im Bereich alter Baustufenpläne oder einer städtebaulichen Erhal-tungsverordnung liegen, wird ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren eingeführt.

Für große Gewerbegebäude, Sonderbauten usw. wird neben das bekannte "Genehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung" ein neues, schlankeres Verfahren nach § 64 HBauO, das nunmehr als Regelverfahren gilt. Hier prüft die Bauaufsicht nur das Planungs-recht und das Bauordnungsrecht. Sofern weitere Genehmigungen (z. B. nach Denkmalschutzrecht, Wasserrecht usw.) erforderlich sind, holt der Antragsteller diese bei den zu-ständigen Behörden selbst ein.

Daneben besteht weiterhin die Möglichkeit, dass "Baugenehmigungsverfahren mit Kon-zentrationswirkung" zu wählen. In diesen Fällen wird den Bauherren ein Verfahrensmanager der Bauaufsicht zur Seite gestellt, um den Genehmigungsprozess zu steuern. Dieser soll das Zusammenwirken der Fachdienststellen koordinieren und so eine Baugenehmigung aus "einer Hand" ermöglichen.

Der bisherige Onlinedienst "Bauantrag stellen 2.0" wird durch den neuen Onlinedienst "Digitale Baugenehmigung" abgelöst. Dieser beruht auf einer bundesweit genutzten Platt-form, die es Bauherrn, Architekten und Fachplanern zukünftig ermöglicht, Anträge gemeinsam zu erstellen. Auch kann gleichzeitig an mehreren Anträgen gearbeitet werden. Eine Einsichtnahme in den aktuellen Bearbeitungsstand soll möglich sein. Der neue Onlinedienst wird künftig über länderübergreifende Konten ("BundID" bzw. "Mein Unternehmenskonto") zugänglich sein. Für ein Konto ist bei der ersten Benutzung eine einmalige Registrierung erforderlich.

Weitere Informationen finden interessierte Mitgliedsunternehmen unter 

www.hamburg.de/baugenehmigung.

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